Entnahmen durch den GdWE (WEG)-Verwalter, zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, sollten zum Ende des Abrechnungszeitraumes wieder aufgefüllt sein. Bei korrekter Buchung werden die temporäre Entnahme/Rückzahlung der RL als „interne Überträge“ angezeigt.
Wurde die Liquiditätsanleihe bis Ende des Abrechnungszeitraumes nicht zurückgezahlt, muss diese als Rücklagen-Entnahme gebucht werden.
Idealfall: Liquiditätsentnahme und Rückzahlung im gleichen Abrechnungszeitraum
Eine unterjährig wieder zurückgezahlte Liquiditätsentnahme wird in Immoware24 nur als Bankumbuchung gebucht und verändert damit nicht das Rücklagenvermögen (passives Bestandskonto der Rücklagenposition).
In der Hausgeldabrechnung wird die Umbuchung dann nur bei den aktiven Bestandskonten und auch nur als interner Überhang (nicht abrechnungsrelevant) dargestellt:
Liquiditätsentnahme OHNE RÜCKZAHLUNG im Abrechnungszeitraum OHNE Ausgabe der Gelder
Findet die Rücküberweisung innerhalb des Abrechnungszeitraumes nicht statt, der Betrag ist jedoch im Endbestand des WEG-Kontos rechnerisch darstellbar, muss keine passive Entnahmebuchung über den Assistenten "Rücklagen/neue Buchung/Entnahme" erstellt werden. Hier weicht jetzt nur der Endbestand des Rücklagenbankkontos um den per Bankumbuchung "geliehenen" Betrag vom Endbestand des passiven Rücklagenbestandskontos ab, d.h. dieser Betrag gehört zur Rücklage, liegt jedoch auf dem WEG-Konto. Eine Rücküberweisung auf das Rücklagenbankkonto kann auch im Folgejahr erfolgen.
Liquiditätsentnahme OHNE RÜCKZAHLUNG im Abrechnungszeitraum MIT Ausgabe der Gelder
Gegebenenfalls wird zum Ende des Abrechnungszeitraumes festgestellt, dass die Rückzahlung nicht stattgefunden hat, weil der entnommene Betrag ausgegeben wurde (siehe Endbestand WEG-Konto zum Ende des Abrechnungszeiraums).
In diesem Fall ist für die Entnahme rückwirkend vermögensrelevant nachzubuchen, über den Assistenten "Rücklagen/neue Buchung/Entnahme" (auch aus dem elektronisch importierten Kontoumsatz unter "Rechnungswesen/Banktransaktionen/Kontoauszüge buchen" heraus möglich). In der Abrechnung Rücklage wird die Entnahme somit dargestellt.
Bei dieser Vorgehensweise wird auch keine Rückzahlung gebucht, da diese nicht stattgefunden hat.
Achten Sie darauf, im Fall der gebuchten passiven Entnahme, die damit bezahlten Kosten auf einem oder mehreren Kostenkonten zu buchen, welche unter "Rechnungswesen/Rücklagen" mit Ihrer Rücklagenposition verknüpft sind und damit in der Abrechnung Rücklage dargestellt werden.
Kostenkonto nicht mit Rücklage verknüpft als Ursache für zu hohe Entnahme
Dieses Kostenkonto wird beim Anlegen einer neuen Rücklagenposition automatisch erstellt. Bei Bedarf können Kosten- und Ertragskonten an der Rücklagenposition auch individuell über "bearbeiten" in der Fußzeile hinzugefügt werden.
Weicht der auf den mit der Rücklagenposition verknüpften Kostenkonten gebuchte Betrag von der gebuchten Entnahme ab, erhalten Sie in der Rücklagenentwicklung eine Differenzmeldung.
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