In Einzelfällen kann es erforderlich sein, eine Reduzierung des Rücklagenvermögens einer WEG zu buchen, ohne dass es eine Entnahme zur Begleichung von Kosten gegeben hat.
Beispiele:
- durch (Vor-)Verwalter unsicher angelegtes Rücklagenvermögen mit anschließendem Verlust der Gelder
- Fehlüberweisung auf ein externes Konto ohne Möglichkeit der Rückholung
- Unterschlagung
Eine mögliche Vorgehensweise der Darstellung der Reduzierung des Rücklagenvermögens in Immoware24 könnte so aussehen:
Anlage eines Kostenkontos in der Rücklagenposition:
benutzerdefinierte Buchung Kostenkonto gegen Bankkonto und danach Entnahmebuchung:
In der Rücklagenentwicklung wird dies dann dargestellt:
Wir empfehlen zusätzlich einen Hinweis im Vermögensbericht der WEG.
Hinweis: Diese Anleitung stellt eine mögliche Vorgehensweise für die Buchungen und Darstellung in der Abrechnung dar, nicht jedoch eine Rechtsberatung.
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