Ist die Erstellung einer Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnung für das vermietete Gemeinschaftseigentum der WEG erforderlich und/oder die Miete soll per SEPA-Lastschrifteinzug abgebucht werden, ist die Anlage einer Verwaltungseinheit und die Bearbeitung als Sondereigentumsverwaltung (SEV+) notwendig.
notwendige Einstellungen
Die Verwaltungseinheit wird angelegt, dabei wird die WEG als Eigentümer ausgewählt.
Nach dem Speichern wird am Eigentümervertrag die Sondereigentumsverwaltung über den Reiter "Einstellungen zur SEV" aktiviert.
Da die Miete vom Verwalter vereinnahmt werden soll, ist diese Zeile zu aktivieren.
Sofern die Miete auf dem WEG-Konto eingeht, wird das WEG-Konto in der Einstellungsmaske als Mietkonto hinterlegt. Ebenfalls wird das WEG-Konto als Privatkonto des Eigentümers hinterlegt.
Mit dem Speichern entstehen weitere Buchungskonten:
Für den Mieter ist ein Adressbuchkontakt anzulegen und danach an der Verwaltungseinheit der Mietvertrag zu erstellen.
Zusätzlich wird ein weiteres Ertragskonto erstellt, um die Mieterträge später in der Hausgeldabrechnung kostenmindernd zu übernehmen.
Damit sind die Einstellungen abgeschlossen.
Mieteingänge buchen
Für die Mieter wird monatlich eine automatische Sollstellung erzeugt.
Die Zahlungseingänge auf dem WEG-Konto werden aus den importierten Kontoumsätzen oder über "Rechnungswesen/Buchungen/offene Posten" als "Zahlung Debitor" gegen diese Sollstellungen gebucht. Da das WEG-Konto in den Einstellungen zur SEV nochmals als Mietkonto mit dem Objekt verknüpft wurde, wird die Buchung auf dem Buchungskonto des Mietkontos erzeugt.
Zusätzlich entsteht eine weitere "Verwertung"s-Buchung. Diese dient dazu, einen Kontoumsatz eindeutig einem Eigentümer zuordnen zu können, falls das verwendete SEV-Mietbankkonto für mehrere Eigentümer genutzt wird.
Erträge an WEG buchhalterisch ausschütten
Die Mieterträge für das vermietete Gemeinschaftseigentum befinden sich real bereits auf dem WEG-Konto. Buchhalterisch sind diese jedoch bislang nur auf dem SEV-Mietbankkonto vorhanden. Diese Unterscheidung ist zur sauberen Trennung zwischen dem Vermögen der WEG und dem Sondereigentum notwendig. Das vermietete Gemeinschaftseigentum wird dabei buchhalterisch wie eine Sondereigentumsverwaltung mit einem beliebigen (Wohnungs-)Eigentümer betrachtet.
Zur Übertragung der Erträge vom SEV-Mietbankkonto auf das WEG-Konto sind folgende Schritte notwendig:
(1) Ausschüttung der Mieterträge über den Assistenten "Auszahlung Einnahmeüberschuss"
Mit dieser Ausschüttung werden das SEV-Mietbankkonto und das Wertkonto auf 0 gestellt.
(2) Buchung des Einganges auf dem WEG-Konto als benutzerdefinierte Buchung
zur Darstellung in der Hausgeldabrechnung WEG vermietet Gemeinschaftseigentum
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