Beispiel 2: Endbestand Heizöl (Folgejahreskosten)
Hinweis: Dieser Artikel ist ein Beispiel für die Abrechnung von verbrauchsabhängigen Kosten in der WEG
Abrechnungsjahr 2022 | Abrechnungsjahr 2023 |
Rechnung: Einkauf Heizöl 2022 Brennstoffkosten an Kreditor Betrag: 2.000,00 € Fälligkeit/Wertstellung: 2022 Abgrenzung: 2022
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Kostenumbuchung: Heizkosten Folgejahr Von Brennstoffkosten auf Heizkosten Folgejahr Betrag: 2.000,00 € Fälligkeit/Wertstellung: 2022 Abgrenzung: 2022 |
Kostenumbuchung: Heizkosten Vorjahr Von Heizkosten Vorjahr auf Brennstoffkosten Betrag: 2.000,00 € Fälligkeit/Wertstellung: 2023 Abgrenzung: 2023 |
Hausgeldabrechnung 2022: Brennstoffkosten: 0,00 € Heizkosten Folgejahr: 2.000,00 € |
Hausgeldabrechnung 2023: Brennstoffkosten: 2.000,00 € Heizkosten Vorjahr: -2.000,00 € |
1. Rechnungsbuchung
Der Heizöl-Lieferant stellt eine Rechnung über 2.000,00 € im Wirtschaftsjahr 2022 aus, welche auch in diesem Wirtschaftsjahr bezahlt wird. Die Rechnung wird über das Konto "Brennstoffkosten" gebucht und bezahlt. Die Fälligkeit/Wertstellung als auch das Abgrenzungsdatum liegen in 2022.
Im Rahmen der Endablesung wurde festgestellt, dass dieses Heizöl (vollständig) unverbraucht ist.
Da das Heizöl in 2022 unverbraucht ist, müssen die Kosten in das Folgejahr umgebucht werden. Dafür sind zwei Kostenumbuchungen zu erstellen.
2. Kostenumbuchung – Kostenreduzierung im aktuellen Jahr
Diese Kosten müssen im aktuellen Abrechnungszeitraum bei den Verbrauchskosten der Heizung neutralisiert werden. Buchen Sie eine Kostenumbuchung mit einem Wertstellungs- und Abgrenzungsdatum im Jahr 2022 vom Konto "Brennstoffkosten" auf das Konto "Heizkosten Folgejahr".
3. Kostenumbuchung – Kostenerhöhung im Folgejahr
Diese Kosten müssen im Folgejahr 2023 bei den Verbrauchskosten der Heizung berücksichtigt werden. Buchen Sie eine Kostenumbuchung mit einem Wertstellungs- und Abgrenzungsdatum im Folgejahr vom Konto "Heizkosten Vorjahr" auf das Konto "Brennstoffkosten".
Durch diese Vorgehensweise stellen Sie sicher, dass die Heizkosten verbrauchsabhängig geführt und abgerechnet werden können. Zusätzlich wird die Differenz zu den geleisteten Ausgaben durch die Vorjahres- und Folgejahres-Positionen in der Hausgeldabrechnung berücksichtigt.
4. Hausgeldabrechnung
Hausgeldabrechnung 2022
In der Hausgeldabrechnung 2022 wird die Heizöllieferung in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung berücksichtigt, da diese auch 2022 bezahlt wurde.
Die Konten Heizkosten Vorjahr und Heizkosten Folgejahr werden hier nicht dargestellt, da es hier keinen Zahlungsfluss gibt.
In der Differenzerläuterung werden die Kostenumbuchungen ausgewiesen:
In der Einzelabrechnung werden die Ausgaben über einen verbrauchsunabhängigen Umlageschlüssel in der Position „Heizkosten Folgejahr“ und nicht verbrauchsabhängig unter in der Position „Brennstoffkosten“ verteilt.
Hausgeldabrechnung 2023
In der Hausgeldabrechnung 2023 wird die Heizöllieferung nicht in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung berücksichtigt, da diese in 2022 bezahlt wurde.
Die Konten Heizkosten Vorjahr und Heizkosten Folgejahr werden hier nicht dargestellt, da es hier keinen Zahlungsfluss gibt.
In der Differenzerläuterung wird die Umbuchung dargestellt:
In der Einzelabrechnung findet sich das in 2023 verbrauchte Heizöl aus dem Vorjahr i. H. v. 2000,00 € unter der Position „Brennstoffkosten“ wieder. Diese Kostenposition wird durch die Position „Heizkosten Vorjahr“ wieder verbrauchsunabhängig gemindert.
Und in der Einzelabrechnung werden unter den Brennstoffkosten der Anfangsbestand, der Zukauf, abzüglich des Restbestandes berücksichtigt und nach Verbrauch abgerechnet.
Zusätzlich werden die Konten Heizkosten Vorjahr (Anfangsbestand) und Heizkosten Folgejahr (Restbestand) nach Miteigentumsanteilen abgerechnet.
Der Restbestand von lagerhaltigen Brennstoffen wird im Jahr der Zahlung abgerechnet, im Folgejahr wieder gutgeschrieben und gleichzeitig im Verbrauch berücksichtigt.
Querverweise:
Abrechnung von verbrauchsabhängigen Kosten in der WEG
Beispiel 1: Buchen von Versorgerrechnungen in der WEG
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