Dieser Artikel befasst sich mit der Abrechnung von Heizkosten in Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs), wobei das beschriebene Verfahren auch auf andere verbrauchsabhängige Kosten, wie beispielsweise Kaltwasserkosten, angewendet werden kann.
Konkrete Beispiele zur Herangehensweise sind am Schluss verlinkt.
In der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung müssen sowohl verbrauchsabhängige als auch verbrauchsunabhängige Heizkosten gemäß des Abflussprinzips aufgeführt werden. Dies basiert auf den tatsächlichen Zahlungen innerhalb eines Wirtschaftsjahres.
Einzelabrechnungen:
Es ist allgemein anerkannt, dass in der Einzelabrechnung nur die verbrauchsabhängigen Brennstoff- und Heiznebenkosten dargestellt werden müssen. Diese Praxis wird als zulässig betrachtet, solange sie erklärt wird.
Es gibt jedoch Gegenstimmen, die argumentieren, dass Restbestände für Brennstoffe und Heiznebenkosten, die nicht in der verbrauchsabhängigen Einzelabrechnung verteilt werden, weil sie noch nicht verbraucht wurden, dennoch verteilt werden müssen. (Siehe Randnummer 17 des Urteils ZR 251/10 vom 17.02.2012)
Bis heute gibt es keine abschließende Regelung zu diesem Thema.
Je nachdem, welche Abrechnungsmethode Sie wählen, können zusätzliche Buchungsvorfälle erforderlich sein.
Leistungsprinzip vs. Abflussprinzip
Die folgende Anleitung zeigt Ihnen, welche Konten Sie erstellen müssen und welche Buchungen für eine Einhaltung des Abflussprinzips unter Beachtung des Ausweises nach dem Leistungsprinzip in der Hausgeldabrechnung erforderlich sind
Schritt 1: Erstellung eines Kostenkontos „Heizkosten Vorjahr“
Auf diesem Konto werden die Heizkosten erfasst, die das Vorjahr betreffen, aber erst im aktuellen Jahr gezahlt oder erstattet wurden. Diese Beträge sollen in der Hausgeldabrechnung nach Miteigentumsanteilen oder einem vereinbarten Umlageschlüssel verteilt werden.
Beispiel: Abrechnungsservice des Messdienstes, Endabrechnung des Versorgers
Schritt 2: Erstellung eines Kostenkontos „Heizkosten Folgejahr“
Auf diesem Konto werden die Heizkosten erfasst, die den laufenden Abrechnungszeitraum betreffen, aber erst im Folgejahr gezahlt oder erstattet werden. Diese Beträge sollen ebenfalls nach Miteigentumsanteilen oder einem vereinbarten Umlageschlüssel verteilt werden.
Beispiel: Endbestand Heizöl
Schritt 3: Kostenumbuchung
Die Rechnungsbuchungen selbst werden immer in die Periode abgegrenzt, in der sie tatsächlich bezahlt werden. Verwenden Sie dabei die normalen Kostenkonten für Heizkosten.
Erstellen Sie zwei Kostenumbuchungen, um die verbrauchsabhängigen Kosten in einem Abrechnungszeitraum zu erhöhen und in einem anderen Abrechnungszeitraum zu mindern. Somit erreichen Sie die, dass die Differenz zwischen Abfluss- und Leistungsprinzip verbrauchsunabhängig auf die Eigentümer verteilt werden kann.
Beachten Sie dabei, dass das Wertstellungs- und Abgrenzungsdatum der Kostenumbuchung stets gleich ist.
Beispiele:
Beispiel 1: Buchen von Versorgerrechnungen in der WEG
Beispiel 2: Buchen von lagerhaltigen Brennstoffen in der WEG
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