Wie werden Versicherungsschäden in der WEG korrekt gebucht?
Sollte ein Versicherungsfall eintreten, in welchem keine direkte Schadensabwicklung durch den Versicherer vorgenommen wird, müssen beauftragte Leistungen für die Schadenbeseitigung vom Versicherer reguliert werden.
Die Buchungen können nicht saldiert über ein gemeinsames Konto stattfinden, da Einnahmen und Ausgaben in der Jahresabrechnung einander gegenüberzustellen sind. Eine Saldierung von Einnahmen und Ausgaben widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung (AG Köln, Urteil v. 15.2.2011, 202 C 377/10).
Konten anlegen
1. Sonstiges Debitorenkonto anlegen
Die Versicherung tritt im Schadensfall als Debitor auf, da eine Buchung auf einem Ertragskonto erforderlich ist. Legen Sie daher einen sonstigen Debitor an, auf welchem Sie später die Forderung und Zahlung erfassen können.
2. Kostenkonto Versicherungsschäden anlegen
Erstellen Sie ein Kostenkonto für die Versicherungsschäden.
Die Anlage eines separaten Kostenkontos ist optional, steigert jedoch die Transparenz der Abrechnung.
3. Ertragskonto Versicherungserlöse anlegen
Erstellen Sie ein Ertragskonto für die Erlöse aus der Regulierung von Versicherungsschäden.
Schadensfall buchen
1. Rechnung für Schadenbeseitigung buchen
Die Firma, welche den Versicherungsschaden beseitigt, stellt die Rechnung. Diese verbuchen Sie mit Hilfe des Buchungsassistenten Rechnung. Bezahlen Sie die Rechnung wie gewohnt.
2. Forderung an Versicherung eröffnen
Mit Weitergabe der Rechnung an die Versicherung entsteht eine Forderung, welche auf dem angelegten sonstigen Debitor zu erfassen ist. Erstellen Sie eine neue Buchung mit Hilfe des Buchungsassistenten Sollstellung.
Sollte der Geschädigte vorsteuerabzugsberechtigt sein, stellen Sie der Versicherung nur die Nettokosten in Rechnung.
3. Versicherungszahlung verbuchen
Sobald die Versicherung den Betrag auf das Bankkonto überwiesen hat, kann der offenen Posten mittels einer Zahlungsbuchung verrechnet werden.
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