Für den Ausweis der Lohnanteile in den Abrechnungen für Mieter und Sondereigentümer (gemäß §35 EStG) ist die Buchung der Kosten als "Rechnung", "Rechnungsplan" oder Kostenumbuchung notwendig.
Die Eingabe der Lohnanteile kann auch nachträglich an einer Rechnungsbuchung erfolgen.
Zur Kontrolle der erfassten Lohnanteile steht die Abrechnung "§35-Übersicht" zur Verfügung:
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