Für Mieter/Sondereigentümer, die ein SEPA-Mandat erteilt haben, können Sie Lastschriften erzeugen.
Werden bereits eingezogene Lastschriften zurückgezogen, erfordert dies Buchungssätze, die Sie mit dem Buchungsassistenten „Rücklastschrift“ automatisieren können.
Beachten Sie bitte folgende Reihenfolge:
- Eingangszahlung buchen
- Rücklastschrift buchen
In Immoware24 bestehen 2 komfortable Möglichkeiten, Rücklastschriften für Mieter oder Sondereigentümer zu buchen:
aus "Rechnungswesen/Banktransaktionen/Kontoauszüge buchen"
Am Kontoumsatz der Rücklastschrift klicken Sie rechts außen auf "manuell buchen".
In der Folgemaske kann jetzt der Assistent ausgewählt werden:
Jetzt wird eine Auswahl zur Rücklastschrift passender verbuchter Zahlungseingänge angezeigt:
Wählen Sie jetzt die gewünschte Eingangszahlung aus, um in die finale Eingabemaske zu gelangen. Diese Maske ist bereits durch die Banktransaktionen weitgehend vorausgefüllt und kann von Ihnen noch vervollständigt werden:
Auf dem Buchungskonto des Debitors werden jetzt die bisherigen und die neu erstellten Buchungen dargestellt:
Die Sollstellung der ursprünglichen Miete und die neue Sollstellung der Rücklastschriftgebühr sind jetzt in den offenen Posten zu sehen (siehe 2. Beispiel unten).
über "Rechnungswesen/Buchungen"
Klicken Sie auf das Symbol „Rücklastschrift buchen“ hinter der eingegangenen Zahlung.
Der Assistent öffnet sich:
Sie können die Eingabefelder befüllen und damit auch die Lastschrifteinzugsermächtigung beenden, eine Rücklastschriftgebühr der Bank erfassen und entscheiden, ob diese dem Debitor sollgestellt werden muss.
Mit dem Speichern der Eingaben werden die gewünschten Buchungen erzeugt:
Im Buchungsjournal finden Sie die Buchungssätze
• für die zurückgebuchte Zahlung. Der ursprünglich bezahlte Posten ist wieder offen.
• für die Kostenerfassung der RLS-Gebühr. Das Kostenkonto ist belastet.
• für die Sollstellung der RLS-Gebühr. Ein weiterer offener Posten ist entstanden.
Aufgrund der gebuchten Rücklastschrift können Sie die ursprüngliche Zahlung nicht mehr bearbeiten. Löschen Sie die Rücklastschrift, werden gleichzeitig auch die Buchungen der RLS-Gebühr gelöscht.
Löschen Sie die RLS-Gebühr, ist die auf der RLS-Gebühr basierende Sollstellung hinfällig.
Ansicht Buchungsjournal:
Im Reiter "offene Posten" werden Ihnen jetzt die ursprüngliche Sollstellung wieder als unbezahlt und die neu gebuchte Sollstellung für die Rücklastschriftgebühren (sofern von Ihnen im Assistenten ausgewählt) angezeigt:
Damit stehen diese offenen Posten - sofern die Lastschrifteinzugsermächtigung nicht beendet wurde - in den "Banktransaktionen/Transaktionen vorbereiten" für einen erneuten Einzug zur Verfügung.
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