Nach der Übernahme eines neuen Verwaltungsobjektes oder aufgrund eines Wechsels der Verwaltungssoftware sind die bereits (ggf. vom Vorverwalter) bezahlten Kosten nachzubuchen. Andernfalls werden die Kosten nicht in die in Immoware24 erstellten Hausgeld-/Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnungen aufgenommen!
Sie können die Nachbuchungen dabei einzeln pro Beleg durchführen, z.B. bei größeren Objekten mit umfangreichen Buchungen. (Für WEG/SEV-Objekte empfehlen wir diese Vorgehensweise zur Vorbereitung auf die Belegprüfung.)
Alternativ können Sie zur Vereinfachung und Beschleunigung die Kosten auch in Form von Jahres-Salden pro Kreditor oder pro Kostenkonto (z.B. Hausmeisterkosten) einbuchen. Dabei können Sie eine Split-Buchung verwenden, um alle innerhalb eines Abrechnungszeitraums bezahlten Kosten (Wertstellungsdatum) in einer Rechnung zu buchen.
Dabei kommt es nicht darauf an, welchen Dienstleister Sie für die Buchung verwenden, da Sie bei der Nachbuchung keine reale Zahlung mehr auslösen.
Im Rahmen der Rechnungsbuchung können Sie bei Bedarf für jede Kostenposition getrennt Lohnanteile nach §35 EStG erfassen.
Beispiel Rechnungsbuchung:
Um den damit entstehenden offenen Posten auszugleichen, nehmen Sie zusätzlich die Buchung einer (fiktiven) Zahlung mit dem realen Wertstellungsdatum und dem Objektbankkonto vor.
Achtung! Liegt die Wertstellung der Zahlung vor dem abzurechnenden Zeitraum und ist damit im Anfangsbestand des Bankkontos bereits enthalten:
Verwenden Sie nicht das tatsächliche (reale) Bankkonto (Mietkonto oder WEG-Konto)!
Der Kontostand in Kombination mit der Anfangsbestandsbuchung wird ansonsten verfälscht!
Verwenden Sie daher in einer Mietverwaltung oder für Kosten der WEG das Hilfskonto "001400 Überzahlung aus Vorjahren", um Kosten, die zeitlich vor dem Anfangsbestand entstanden sind, nachzubuchen.
Beispiel Zahlung Kreditor:
Kosten, die vom Geldfluss aus erst im Folgejahr angefallen sind, buchen Sie separat in einer eigenen Rechnung und dazugehörigen Zahlung ein.
Verwenden Sie das reguläre Objektbankkonto, da sich der Geldfluss in der mit Immoware24 bearbeiteten Buchungsperiode befindet.
Hinweis:
Sie können das Hilfskonto "001400 Überzahlung aus Vorjahren" nicht verwenden, um Kosten in der Sondereigentumsverwaltung (SE-Kosten) in einem Objekt der Verwaltungsart "SEV" nachzubuchen.
Verwenden Sie das tatsächliche Mietkonto, um Zahlungen nachzubuchen.
Berücksichtigen Sie bei der Anfangsbestandsbuchung den Betrag, damit der korrekte Banksaldo zu Beginn des neuen Wirtschaftsjahres in Immoware24 dargestellt wird.
Kommentare
0 Kommentare
Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.