Bei Anlage eines zusätzlichen Kostenkontos kann im Objektmenü unter "Konten" bereits eine Vorauswahl des neu anzulegenden Kontos durch Markieren der Kontenkategorie "Ausgaben" getroffen werden. Über den "hinzufügen"-Button in der Fußzeile öffnet sich die Bearbeitungsmaske.
Die Pflichtfelder müssen nun ausgefüllt werden. Ein Konto der Kategorie "Ausgaben" entspricht stets der Konto-Art "Kosten". Bei abweichenden Eingaben erfolgt eine Fehlermeldung der Software.
Die Kontonummer ist frei wählbar, wobei einige Bereiche den systemrelevanten Konten (Debitoren und Kreditoren) vorbehalten sind. Es sollte sich an den bereits bestehenden Kostenkontonummern orientiert werden (Kontoklassen 04). Sollte eine Kontonummer bereits vergeben sein, erscheint eine Information von der Software und eine andere Kontonummer muss ausgewählt werden.
Der Kontoname ist ebenfalls frei wählbar.
Dann erfolgt die Auswahl der Umsatzsteuer-Option und der Auswahl, ob das neue Konto Berücksichtigung in der Einnahme-Überschuss-Rechnung finden und in den Auswahllisten sichtbar sein soll.
Das Feld zur anrechenbaren USt. bezieht sich auf eventuelle gewerbliche Mieter/ Eigentümer, die zur Umsatzsteuer optiert haben. Die Angabe ist relevant hinsichtlich der Umlage dieser Kosten im Rahmen einer Abrechnung (BK-Abrechnung/ HG-Abrechnung) und der Berechnung der anteiligen Umsatzsteuer durch die Software.
Sollte es sich bei der neuen Kostenposition in der Mietverwaltung um umlagefähige Kosten handeln, so muss noch die Umlageeigenschaft des Kontos definiert werden.
In einem Objekt der WEG-Verwaltung muss definitiv eine Umlageeigenschaft gesetzt werden.
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