Ist im Mietvertrag eine Klausel zur Übernahme von Kleinreparaturen vereinbart, erfassen Sie die Kosten bei einer entsprechenden Reparatur in der Buchhaltung und belasten diese dem Mieter weiter.
Auch im Fall eines Wohnungs- oder Teileigentümers in einer WEG können Weiterbelastungen von Kosten an diesen Eigentümer erforderlich werden.
Soll die Weiterbelastung außerhalb der Jahresabrechnung erfolgen, empfehlen wir Ihnen die nachfolgende Vorgehensweise.
Für die Kostenbuchung legen Sie zur besseren Transparenz ein neues Buchungskonto an: Hinzufügen zusätzlicher Kostenkonten im Objekt
Danach erfolgt die Buchung der Rechnung des Dienstleisters/Handwerkers:
Die Weiterbelastung an den Mieter oder Eigentümer erfolgt in Form einer manuellen Sollstellung. Dafür legen Sie ein neues Ertragskonto an: Hinzufügen zusätzlicher Einnahmekonten im Objekt
In der manuellen Sollstellung wählen Sie das neue Ertragskonto und den betreffenden Mieter/Eigentümer aus:
Die offenen Posten (Rechnung und Sollstellung) müssen durch entsprechende Zahlungen ausgeglichen werden: Überweisung der Rechnung an den Kreditor durch den Verwalter und Begleichung der offenen Forderung durch den Mieter/Eigentümer an den Verwalter.
In der Einnahme-Überschuss-Rechnung sind über diesen Weg sowohl die Kosten als auch die entsprechenden Einnahmen aus der Weiterbelastung an Mieter oder Eigentümer ersichtlich.
Für die Darstellung der Ausgaben und Einnahmen aus diesen Buchungen in der Jahresabrechnung der WEG stellen Sie am Kostenkonto und am Ertragskonto den gleichen Umlageschlüssel z.B. MEA ein.
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