Um eine teilweise oder vollständige Auflösung der Rücklagen vorzunehmen und diese dann kostensenkend über die Hausgeldabrechnung auf die Eigentümer umzulegen, können Sie die folgenden Schritte befolgen:
1. Rücklagen-Kostenkonto hinzufügen
Wählen Sie im Objektmenü "Rücklagen". Klicken Sie in der Registerkarte "Rücklagenposition" auf den Button "bearbeiten".
Klicken Sie im Block "Kostenkonten" auf das grüne "+"
Vergeben Sie bei der Anlage des neuen Kostenkontos eine Kontonummer und eine eindeutige Kontobezeichnung, wie z.B. "Kosten aus Auflösung Rücklage". Speichern Sie Ihre Eingaben.
2. Ertragskonto hinzufügen
Klicken Sie im Objektmenü auf "Konten". Dort markieren Sie die Kontoart "Einnahmen" und wählen danach in der Fußzeile den Button "hinzufügen".
Vergeben Sie eine Kontonummer und eine eindeutige Kontobezeichnung, wie z.B. "Erträge aus Auflösung Rücklage". Verwenden Sie folgende Abrechnungseinstellungen:
- Art der Abrechnung: Hausgeldabrechnung
- Kategorie: nicht umlagefähig (Mieter): Sonstige
- Verteilung: 100 %, mit Umlageschlüssel der Rücklage (i.d.R. Miteigentumsanteil)
Speichern Sie Ihre Eingaben.
3. Umbuchung erstellen
Klicken Sie im Objektmenü auf "Buchungen". Wählen Sie dort im Buchungsassistenten die Buchungsart "benutzerdefinierte Buchung".
Füllen Sie die Buchungsmaske aus. Wählen Sie als Soll-Konto das Kostenkonto "Kosten aus Auflösung Rücklage" und als Haben-Konto "Erträge aus Auflösung Rücklage".
Speichern Sie Ihre Eingaben.
4. Entnahme-Buchung durchführen
Um die Auflösung der Rücklage auch auf dem passiven Rücklagenkonto abzubilden, muss eine Entnahme-Buchung vorgenommen werden. Wählen Sie dafür unter "Rücklagen" die aufzulösende Rücklagenposition und in der Registerkarte "Rücklagen-Entwicklung" den Button "neue Buchung" in der Fußzeile. Dort wählen Sie "Entnahme".
Füllen Sie die Formularfelder aus. Erfassen Sie den Auflösungsbetrag - sofern noch nicht angegeben. Speichern Sie die Eingaben.
5. Führen Sie optional eine Bankumbuchung durch, sofern aktive Bestandskonten betroffen sind.
Durch die sorgfältige Befolgung dieser Schritte stellen Sie sicher, dass die Auflösung der Rücklagen transparent, effizient und im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen erfolgt, wodurch eine gerechte und klare Verteilung der Mittel unter den Eigentümern gewährleistet wird.
Die Darstellung der aufgelösten Rücklage erfolgt in der Hausgeldabrechnung wie folgt:
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