Es wurden mehr Mittel zur passiven Rücklage zugeführt als erforderlich:
Um eine Korrektur der Zuführungsbuchung zu einer Rücklage in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durchzuführen, ohne dabei negative Zuführungsbuchungen zu verwenden, kann wie folgt vorgegangen werden:
Überprüfung der Zuführungsbuchung
Das Kontenblatt der passiven Rücklage muss geprüft und dafür geöffnet werden (direkt über Mausklick auf das Konto im Reiter „Rücklagenposition“ möglich). Die fehlerhafte Zuführungsbuchung muss identifiziert werden.
Korrektur der Zuführungsbuchung
Die Buchung ist über den Stift-Button zu bearbeiten und auf den Betrag der Ist-Rücklage zu ändern. Die Änderungen sind zu speichern. Durch die Korrektur sollte die Zuführung der Ist-Rücklage mit der Zuführung der passiven Rücklage übereinstimmen und keine Differenzen ausweisen.
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