In einigen Fällen kann es vorkommen, dass die erfassten Beträge für die Zuführung und Entnahme der passiven Rücklage nicht exakt den tatsächlichen Werten entsprechen. Dies ist auf die bisherige Praxis der Saldierung von Zuführungen und Entnahmen durch den Einsatz des Buchungsassistenten "Zinsertrag und Geldverkehrskosten" zurückzuführen.
Durch diese Methode wurden alle Zuführungen und Entnahmen zunächst gegeneinander verrechnet, und nur der resultierende Saldo wurde der passiven Rücklage zu- oder abgeführt. Dieses Vorgehen war systembedingt und stellte damals die bestmögliche Lösung innerhalb der gegebenen technischen Rahmenbedingungen dar.
Diese Saldierung kann jedoch dazu führen, dass die in den Büchern ausgewiesenen Beträge für Zuführungen und Entnahmen von den tatsächlichen, individuellen Bewegungen abweichen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese Diskrepanzen nicht auf Fehler in der Buchführung hinweisen, sondern vielmehr eine Folge der damals angewandten buchhalterischen und technisch unterstützten Methoden sind.
Welche Buchungsschritte sind hier für die Korrektur zu gehen?
Anlegen einer neuen Buchung für die Zuführung
In der Objektmenüfunktion „Rücklage“ muss in der Fußzeile der Button „neue Buchung“ mit dem Mauszeiger angewählt werden. Aus den angezeigten Optionen wird nun „Zuführung“ angeklickt. Das Buchungsfenster öffnet sich.
Daten in der Buchungsmaske anpassen
Korrigieren Sie gegebenenfalls das Wertstellungsdatum. Dieses Datum sollte, außer in Korrekturfällen für noch zu erstellende Abrechnungen, im aktuellen Abrechnungszeitraum liegen, um die Buchung dem richtigen Wirtschaftsjahr zuzuordnen. Der Buchungstext sollte aussagekräftig und eindeutig sein.
Speichern der Buchung
Über den „Speichern“-Button wird die Zuführungsbuchung in der Buchhaltung erfasst.
Wiederholen der vorgenannten Schritte für die Entnahme-Buchung
Dieselben Schritte sind für eventuell notwendige Entnahme-Buchungen durchzuführen. Auch hierbei ist auf korrektes Wertstellungsdatum und klare Buchungstexte zu achten.
Die Korrekturen führen dazu, dass keine Differenz mehr vorhanden ist. Zu beachten ist, dass dieser Differenzfall, keine Folge von fehlerhaften Buchungen der Verwaltung ist, sondern vielmehr eine Anpassung an veränderte Anforderungen und Praktiken in der Buchführung darstellt.
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