Auch ein fehlerhaftes Wertstellungsdatum bei Zuführungsbuchungen kann zu Diskrepanzen in der Finanzverwaltung einer Eigentümergemeinschaft führen. Nachfolgend dazu die Anleitung zur Prüfung und Korrektur:
Wie ist nun vorzugehen?
Überprüfung der Zahlungsbuchungen
Im Objektmenü unter „Konten“ wird das Konto der passiven Rücklage nach Auswahl der Lupe geöffnet. Bei den angezeigten Zuführungsbuchungen sollte nun geprüft werden, ob deren Wertstellungsdaten mit dem Zeitpunkt der gebuchten Rücklageneinnahmen übereinstimmen.
Anpassung des Wertstellungsdatums
Zur Bearbeitung einer falschen Buchung ist das Stift-Symbol an selbiger zu wählen. Das Wertstellungsdatum muss auf das Datum der entsprechenden Einnahmenbuchung der Rücklagen angepasst werden. Dadurch wird sichergestellt, dass diese Zuführungsbuchung für die passive Rücklage im korrekten Abrechnungszeitraum erfasst wird, was für eine genaue Abrechnung unerlässlich ist.
Berücksichtigung von Ausnahmefällen
Zu beachten ist, dass bei Korrekturen aus den Vorjahren eine Abweichung des Wertstellungsdatums durchaus korrekt sein könnte. Dies ist der Fall, wenn die Korrektur erst im Folgejahr erfolgt und der Verwalter genau diesen Umstand auch transparent ausweisen möchte. Dann wird das Wertstellungsdatum belassen und die Ursache dieser Differenz im Abrechnungszeitraum nachvollziehbar erläutert.
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