Sollten Mieter oder Eigentümer den Wunsch haben, dass ein Zugriff durch einen weiteren Kontakt auf das Portal24 gewünscht ist, wie zum Beispiel durch einen Steuerberater, haben Sie die Möglichkeit im Adressbuch eine Verknüpfung herzustellen. Der Zugriffsberechtigte erhält somit Zugriff auf das Portal24 und kann die Dokumente, die Vertragsdaten usw. im Portal einsehen.
Legen Sie, sofern noch nicht bereits vorhanden, einen Kontakt für die zugriffsberechtigte Person z.B. Steuerberater im Adressbuch an.
Hinterlegen Sie am Adressbuchkontakt des Mieters/Eigentümers den Kontakt des Zugriffsberechtigten. Setzen Sie den Haken in der Checkbox für das Portal24.
Am Adressbuchkontakt des Zugriffsberechtigten ist es erforderlich, dass eine E-Mail-Adresse hinterlegt ist. Die Einladung des Zugriffsberechtigten ins Portal24 nehmen Sie wie gewohnt über den Menüpunkt „Nutzer“ (Gruppe analog des Hauptkontaktes) im Portal vor.
Verknüpfte Zugriffsberechtigte der jeweiligen Portalnutzer werden bei Freigabe neuer Dokumente, Einträgen am schwarzen Brett usw. zukünftig automatisch mit benachrichtigt.
Ob ein zusätzlicher Empfänger am Adressbuchkontakt der Portalnutzers hinterlegt ist, erkennen Sie an dem rot markierten Symbol:
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