Wie kann der UST.-pflichtigen Fläche eine Verwaltungseinheit im Leerstand zugeordnet werden?
Damit nach Auszug eines steuerpflichtigen Gewerbemieters weiterhin die umsatzsteuerpflichtige Fläche dieser Einheit in der Umsatzsteuerauswertung berücksichtigt werden, ist es notwendig, an dem entstandenen Leerstand die Umsatzsteueroption zu hinterlegen.
Dafür wählt man im Objektmenü des Objektes die Funktion Gebäude und dort die betreffende Verwaltungseinheit.
Im Reiter „Steuer-Angaben“ werden nun die Nutzer der Einheit angezeigt. Um die Umsatzsteuer am Leerstand zu hinterlegen, klicken Sie auf den Button "hinzufügen" in der Fußleiste.
Die USt.-Option kann nun für einen gewünschten Zeitraum hinterlegt werden.
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