Wie kann eine Verwaltungseinheit (VE) gelöscht werden?
Verwaltungseinheit löschen, ohne bestehende Vertragsverhältnisse
Sollte eine Verwaltungseinheit gelöscht werden müssen, bevor ein Mietvertrag oder Eigentumsverhältnis verknüpft wurden, so kann diese VE problemlos im Objektmenü unter „Gebäude“ und Markieren der VE über das Minus in der Fußzeile gelöscht werden.
Verwaltungseinheit löschen, mit bereits bestehenden Vertragsverhältnissen
Besteht eine falsche Verwaltungseinheit schon länger, so sind folgende Schritte für eine mögliche Löschung vorzunehmen:
1. Alle Buchungen eines der VE zugeordneten Mietvertrages/ Eigentumsverhältnisses sind auf dem jeweiligen Debitorenkonto zu löschen.
Zur Sicherung kann über das Kontenblatt des Debitorenkontos ein PDF-Dokument generiert und im DMS gespeichert werden.
2. Alle Abrechnungen und Pläne, in denen die zu löschende VE berücksichtigt wird, müssen gelöscht werden.
Empfehlung: Sollte es sich um aktuelle Abrechnungen und/ oder Pläne handeln, ist von einer Löschung dieser und somit der VE vorerst abzusehen.
Die VE und die Abrechnungen sollten erst gelöscht werden, sobald keinerlei Widerspruch o.ä. mehr zu erwarten sind und alle Forderungen daraus beglichen wurden.
Auch hier empfiehlt sich vor der Löschung die Sicherung der Übersichten im Dokumentenmanagementsystem in Form von PDF. Bereits generierte Abrechnungsunterlagen bleiben auch nach Löschen der Abrechnung im DMS bestehen.
3. Nach Löschen der Abrechnungen und Pläne muss der Mietvertrag und/ oder das Eigentumsverhältnis gelöscht werden.
4. Die Verwaltungseinheit kann nun im Objektmenü unter „Gebäude“ nach Markieren der VE über das Minus in der Fußzeile gelöscht werden.
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