Wie kann eine Rücklast gebucht werden, wenn es sich ursprünglich um eine Verwertung von Miete als Hausgeld in der SE-Verwaltung handelt?
Bei der Verwertung Miete als Hausgeld werden beide Buchungskreise im Objekt (Buchungskreis der WEG-Verwaltung und Buchungskreis der Mietverwaltung) angesprochen. Durch den Verwalter wird vom Mietbankkonto der Betrag in Höhe der offenen Sollstellung des Hausgeldes abgebucht und direkt auf das WEG-Konto gezahlt. Es handelt sich also bei dieser Buchungsart um eine Art Lastschrift.
Bei einer Rücklast dieser Verwertungs-Lastschrift in einem Objekt mit SE-Verwaltung kann im Gegensatz zu den Objekten anderer Verwaltungsarten kein Rücklastschrift-Assistent genutzt werden.
Die Saldenveränderungen durch die Rücklastschrift können deshalb nur korrekt erfasst werden, wenn die Buchungen zum ursprünglichen Zahlungseingang des Hausgeldes geändert werden. Dafür muss man vorbereitend folgende Schritte gehen:
1. Die Geldflussbuchung der Verwertung auf dem WEG-Konto muss gelöscht werden
Dadurch wird parallel dazu der Ausgleich der Sollstellung des Hausgeldes gelöscht - also die Verwertung. Die Sollstellung steht nun wieder als offener Posten in der offenen Posten-Liste.
2. Die ursprüngliche Saldenveränderung der Konten vor der Rücklast muss benutzerdefiniert gebucht werden
Da zumindest kurzfristig ein Geldeingang auf dem WEG-Konto und ein Abgang vom Mietbankkonto vor der Rücklastschrift erfolgte, müssen dazu auch die Saldoveränderungen der betroffenen Konten erfasst werden.
Um die Saldoerhöhung des WEG-Kontos zu erfassen, bucht man den Geldeingang benutzerdefiniert über das Durchlaufpostenkonto:
Um die Saldenveränderung im Buchungskreis der Mietenbuchhaltung zu erfassen, muss ebenfalls eine benutzerdefinierte Buchung generiert werden:
Damit ist buchhalterisch die Grundlage zur Erfassung der Rücklastschrift geschaffen. Nun muss die Saldenveränderung durch die Rücklast erfasst werden.
3. Rücklast in Form von benutzerdefinierten Buchungen erfassen
Der Abgang des Geldes vom WEG-Konto kann nun ebenfalls benutzerdefiniert gegen das Durchlaufpostenkonto gebucht werden.
Der neuerliche Zugang des Geldes auf dem Mietbankkonto wird ebenfalls benutzerdefiniert gebucht gegen das ET-Wertkonto.
Der Rückfluss des Geldes ist somit korrekt erfasst, die Bankkonten stimmen mit den Kontoauszügen überein und die Sollstellung steht als offene Forderung in der Buchhaltung.
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