Für Kosten, welche nur das Sondereigentum betreffen und vom Mietkonto zu zahlen sind (bei aktivierter SEV+), nutzen Sie den Assistenten SE-Rechnung unter
"Rechnungswesen -> Buchungen -> neue Buchung":
Der in der SE-Rechnung erfasste Buchungstext wird bei auf Mieter umlagefähigen Kosten 1:1 in die Betriebskostenabrechnung übernommen.
Für SE-Rechnungen ist nur das Kostenkonto "SE-Kosten" nutzbar.
Alle anderen Kostenkonten (Ausnahme SE-Verwaltergebühr) gelten ausschließlich für die Buchung von Kosten der WEG bei Zahlung vom WEG-Konto.
Unter „Umlage Mieter“ erfassen Sie, ob diese Kosten im Rahmen der BK-Abrechnung auf
Mieter umlagefähig sind und mit welchem Umlageschlüssel der Rechnungsbetrag im Falle
eines unterjährigen Mietverhältnisses auf Mieter der gleichen Verwaltungseinheit verteilt wird.
Unter „Umlage auf Eigentümer“ können Sie den Rechnungsbetrag nach einem separaten Umlageschlüssel „automatisch verteilen“. Die Verteilung kann dabei auf ein Eigentümer-Buchungskonto erfolgen oder mit den grünen "+" Button auch auf mehrere Buchungskonten, wenn mehrere Verwaltungseinheiten im Objekt von den Kosten betroffen sind.
Anhand des ausgewählten Eigentümer-Buchungskontos wird der dazugehörige Mieter automatisch erkannt und es werden diesem im Rahmen der Abrechnungserstellung die Kosten belastet.
In der Fußzeile finden Sie mit "speichern und §35a bearbeiten" die Möglichkeit, Lohnanteile zu erfassen.
Nach dem Speichern ist die Zahlung der SE-Rechnung über "Rechnungswesen -> Banktransaktionen" vom Mietkonto möglich.
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