Wie kann die Kostenumlage der Heizkosten im ersten Wirtschaftsplan anteilig nach letztem Verbrauch umgelegt werden?
Beim Erstellen eines Wirtschaftsplanes ohne Abrechnungsgrundlage werden die Heiz- und/oder Wasserkosten nach dem Standard-Umlageschlüssel der WEG, Miteigentumsanteil, auf die Eigentümer verteilt.
Wird vor der Anlage des neuen Wirtschaftsplanes eine Hausgeldabrechnung in Immoware24 erstellt, kann diese Hausgeldabrechnung bei der Anlage des Wirtschaftsplanes als "Abrechnungsgrundlage" ausgewählt werden. Es werden dann in der HGA verwendeten Anteile (%) der Eigentümer für den neuen Wirtschaftsplan 1:1 verwendet.
Dies gilt auch bei einer Anpassung der geplanten Kosten im Wirtschaftsplan.
Ansicht aus Hausgeldabrechnung:
Ansicht im Wirtschaftsplan mit Kostenerhöhung von 3.000 € auf 5.000 €:
Was ist zu tun, wenn es in Immoware24 noch keine Hausgeldabrechnung des Vorjahres gibt?
(da z.B. die Abrechnung noch mit der vorherigen Verwaltungssoftware oder vom Vorverwalter erstellt wurde)
Es muss eine fiktive Hausgeldabrechnung als Grundlage für den ersten Wirtschaftsplan in Immoware24 erstellt werden:
1) Der Gesamtbetrag der Heiz- und Wasserkosten wird mit einer "benutzerdefinierten Buchung" eingebucht. Dabei ist das Wertstellungs- und Abgrenzungsdatum in das "fiktiv" abzurechnende Vorjahr zu setzen. Als Haben-Konto kann das Konto "001400 Überzahlung aus Vorjahren" verwendet werden, damit der Saldo des WEG-Kontos nicht beeinflusst wird.
Sofern der Messdienstleister die Wasserkosten getrennt von den Heizkosten als anteilige Werte der Nutzer ausweist, kann es sinnvoll sein, die Gesamtsumme der Wasserkosten (inkl. Abrechnungskosten und Zählermieten) in einer 2. Buchung zusätzlich zu den Heizkosten zu erfassen. Damit können dann die Anteile von Heizung und Wasser getrennt in der Hausgeldabrechnung eingepflegt und im Wirtschaftsplan ebenfalls getrennt dargestellt werden.
Weitere Kosten müssen nicht gebucht werden.
2) Die Hausgeldabrechnung wird - für den vor dem zu erstellenden Wirtschaftsplan liegenden Abrechnungszeitraum - fiktiv erstellt. Die Anteile jedes Eigentümers werden als Festbeträge eingetragen:
Diese fiktive Hausgeldabrechnung darf dann jedoch nicht bestätigt werden, da sonst die Abrechnungsspitzen als Buchungen erzeugt werden.
3) Jetzt wird der neue Abrechnungszeitraum angelegt und der Wirtschaftsplan erstellt. Hierbei wird die vorher fiktiv angelegte Hausgeldabrechnung als Abrechnungsgrundlage ausgewählt.
Damit erfolgt die Verteilung der neu geplanten Heiz- und/oder Wasserkosten im Verhältnis der Anteile aus der fiktiv angelegten Hausgeldabrechnung.
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