Die Hausgeld-Abrechnung beinhaltet die Gegenüberstellung der entstandenen Kosten und der auf Grundlage des Wirtschaftsplanes sollgestellten Hausgeld-Vorschüsse gesamt und je Eigentümer sowie die daraus resultierenden Über- oder Unterdeckungen = Abrechnungsspitze.
| Später werden diese Abrechnungsspitzen mit Bestätigung der Abrechnung automatisch als Sollstellungen in die Buchhaltung übernommen. |
Außerdem wird in den Hausgeld-Einzelabrechnungen auch die eventuelle Differenz zwischen den Hausgeld-Sollstellungen und dem tatsächlich gezahlten Hausgeldern im Abrechnungszeitraum ausgewiesen.
Die Zahlungsdifferenz ist bereits als offene Posten in der Buchhaltung enthalten und ist kein Beschlussgegenstand der Hausgeldabrechnung mehr (BGH-Urteil V ZR 147/11 vom 09.03.2012).
Die Zahlungsdifferenz bildet gemeinsam mit der Abrechnungsspitze den Abrechnungssaldo.
Um zu vermeiden, das Sondereigentümer die als Überdeckung ausgewiesene Abrechnungsspitze als Auszahlungsbetrag erwarten, obwohl noch Zahlungsrückstände aus dem abgerechneten Zeitraum bestehen (Zahlungsdifferenz), wird in den von Immoware24 bereitgestellten Vorlagen für die Abrechnungsanschreiben der Abrechnungssaldo mitsamt einer Erklärung über seine Zusammensetzung ausgewiesen:
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