Wie bucht man die Differenzen HG-Soll im Wirtschaftsplan?
Sofern im Rahmen der Erstellung und Bestätigung eines Wirtschaftsplanes für den Planzeitraum rückwirkend neue Hausgelder in die monatlichen Zahlungen übernommen wurden, müssen bereits gebuchte Sollstellungen entsprechend korrigiert werden.
Über den Reiter „Differenz HG-Soll“ können die Differenzen zwischen altem - bereits in Form von Sollstellungen gebuchtem - und neuem Hausgeld berechnet werden und durch Differenzbuchungen korrigiert werden.
Die dadurch entstandenen offenen Posten/ Sollstellungen können wie gewohnt buchhalterisch behandelt werden: Gutschriften können an die Eigentümer überwiesen, Nachzahlungen per Lastschrift eingezogen oder Einzahlungen der Eigentümer verrechnet werden.
Adäquat zum Wirtschaftsplan und den Differenzen HG-Soll verhält es sich zum Plan Rücklage.
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