Dieser Artikel gehört zur Anleitung zum Ausbuchen von offenen Forderungen.
Sollten Sie die Ausbuchung zusätzlich zum Debitorenkonto auch transparent in Kontenauswertung ausweisen wollen, empfehlen wir Ihnen die Anlage eines separaten Ertragskontos für die Forderungsausfälle.
Erstellen Sie ein Ertragskonto für die uneinbringlichen Forderungen
Erstellen Sie eine neue Sollstellungsbuchung zum Verbuchen des Forderungsausfalls. Verwenden Sie als Haben-Konto das soeben angelegte Ertragskonto.
Für das Fälligkeitsdatum empfehlen wir die Verwendung des Datums, an dem der Sachverhalt der Uneinbringlichkeit festgestellt wurde. Der Forderungsausfall stellt hier eine Korrektur dar, daher ist dieser im Betrag mit einem negativen Vorzeichen zu versehen.
Mit Speicherung gelangen Sie in die Einzelansicht der Buchung. Klicken Sie hier auf den Button verrechnen.
Verrechnen Sie nun die auszubuchenden Posten mit dem negativen offenen Posten und speichern Sie Ihre Eingaben.
Der Betrag wird nun auch in Auswertungen, wie z. B. der Summen-/Saldenliste gesondert ausgewiesen.
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