Hintergrund
Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskosten auf Mieter umgelegt werden. Für das Abrechnungsjahr 2024 bedeutet dies, dass nur die Gebühren für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 auf die Mieter verteilt werden dürfen.
Zielsetzung
Die Verteilung der Kabelgebühren für das erste Halbjahr 2024 soll:
- Fair und gesetzeskonform erfolgen.
- Transparent und nachvollziehbar dargestellt werden.
Empfohlene Vorgehensweise
-
Neuen Umlageschlüssel erstellen
Legen Sie einen neuen Umlageschlüssel „Kabelgebühr 1. Halbjahr 2024“ mit der Einheit „Personen“ an. -
Umlageschlüssel hinterlegen
Hinterlegen Sie den neu angelegten Umlageschlüssel in den Kontoeinstellungen des buchhalterischen Kontos für die Kabelgebühren. -
Schlüsselwerte überprüfen
Stellen Sie sicher, dass die Werte des bisherigen Umlageschlüssels für Kabelgebühren:- Im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 vollständig und korrekt erfasst sind.
- Auf den Nutzungszeitraum bis 30. Juni 2024 begrenzt sind.
-
Hinweistext ergänzen
Fügen Sie in der Einzelabrechnung oder im Anschreiben einen Hinweistext hinzu, der auf die geänderte Berechnung der Kabelgebühren hinweist.
Beispiel:
"Die Kabelgebühren 2024 werden aufgrund gesetzlicher Vorgaben ausschließlich für den Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 abgerechnet. Die Verteilung erfolgt mittels eines Personen-Umlageschlüssels, um eine faire und anteilige Kostenverteilung auf Mieter und Leerstände im genannten Zeitraum sicherzustellen.Ab dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskosten umgelegt werden."
Vorteile dieser Methode
- Fairness: Nur die Mieter und Leerstände, die im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 gültig waren, tragen die Kosten.
- Transparenz: Die Verteilung ist nachvollziehbar und klar dokumentiert.
Häufige Fragen
-
Warum Personentage und nicht Wohnfläche bzw. andere anteilige Umlageschlüssel?
Die Berechnung nach Wohnfläche würde dazu führen, dass auch Mieter, die erst ab Juli 2024 eingezogen sind, Kabelgebühren tragen müssten. Das wäre unzulässig und unfair. -
Wie wird mit Mietern verfahren, die nur Teile des Halbjahres gewohnt haben?
Die Kosten werden anteilig nach der Anzahl der Tage berechnet, die der Mieter im Zeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2024 in der Wohnung gewohnt hat. -
Müssen Mieter ab Juli 2024 Kabelgebühren zahlen?
Nein, ab dem 1. Juli 2024 dürfen Kabelgebühren nicht mehr über die Betriebskosten abgerechnet werden. Mieter müssen ggf. selbst Verträge mit Anbietern abschließen.
Kommentare
0 Kommentare
Zu diesem Beitrag können keine Kommentare hinterlassen werden.