Wie können Kautionen verrechnet werden?
Oft sollen vor der Auszahlung der Kaution an den ehemaligen Mieter noch Beträge abgezogen oder verrechnet werden.
Hier ein paar Beispiele (gebucht in der SEV+; in der Mietverwaltung ist die Vorgehensweise identisch):
1) Ein Teilbetrag soll für die Absicherung einer eventuellen Nachzahlung aus der noch zu erstellenden Betriebskostenabrechnung einbehalten werden:
Schritt 1
Von der Kautionsbank wird die volle Kaution 1.500 € auf das Mietkonto zurücküberwiesen, der Eingang ist auf dem Kontoauszug sichtbar.
Schritt 2
Als Absicherung für eine eventuelle Nachzahlung aus der noch zu erstellenden BKA wird eine "Sollstellung" angelegt.
Alternativ könnte die Anlage einer "Sollstellung" unterbleiben, dann wäre der Zahlungseingang nach der Verbuchung (siehe Schritt 3) jedoch bis zur Abrechnungserstellung ein offener Posten des Mieters in Form einer Überzahlung.
Schritt 3
Aus dem Zahlungseingang der kompletten Kaution wird der zur Verrechnung mit der noch zu erstellenden Abrechnung vorgesehene Teilbetrag als "Zahlung Debitor" eingebucht. Wurde gemäß Schritt 2 eine "Sollstellung" erstellt, gleicht die Zahlung den dabei erzeugten offenen Posten aus.
Wurde keine "Sollstellung" erstellt, erzeugt die "Zahlung Debitor" einen neuen offenen Posten.
Schritt 4
Der verbleibende Restbetrag des Kautionseinganges wird ebenfalls als "Zahlung Debitor" gebucht
Damit entsteht für dieses Guthaben des Mieters ein offener Posten und der Betrag wird auch auf dem Buchungskonto des Mieters ausgewiesen.
Schritt 5
Der Restbetrag wird an den Mieter überwiesen, die Auszahlung wird über die Banktransaktionen als Überweisung an Mieter veranlasst und nach Ausführung als "Zahlung Debitor" verbucht.
Diese Buchung gleicht das vorherige Guthaben des Mieters aus. Das Debitorenkonto des Mieters und die offene Posten-Liste sind damit ausgeglichen.
Schritt 6
In der Kautionsverwaltung kann die Kaution jetzt abgerechnet werden.
2) Ein Teil der Kaution soll zum Ausgleich eines Mietrückstandes in Höhe von z.B. 500 € verwendet werden:
Schritt 1
Von der Kautionsbank wird die volle Kaution 1.500 € auf das Mietkonto zurücküberwiesen, der Eingang ist auf dem Kontoauszug sichtbar.
Schritt 2
Um die Mietschuld in Höhe von 500 € auszugleichen, wird dieser Teilbetrag aus dem Kautionseingang als "Zahlung Debitor" gebucht.
Schritt 3
Der verbleibende Restbetrag des Kautionseinganges wird als "Zahlung Debitor" gebucht.
Damit entsteht für dieses Guthaben des Mieters ein offener Posten und der Betrag wird auch auf dem Buchungskonto des Mieters ausgewiesen.
Schritt 4
Der Restbetrag wird an den Mieter überwiesen, die Auszahlung wird über die Banktransaktionen als Überweisung an Mieter veranlasst und nach Ausführung als "Zahlung Debitor" verbucht.
Diese Buchung gleicht das vorherige Guthaben des Mieters aus. Das Debitorenkonto des Mieters und die offene Posten-Liste sind damit ausgeglichen.
Schritt 5
In der Kautionsverwaltung kann die Kaution jetzt abgerechnet werden.
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