Im Rahmen der WEG-Verwaltung kann ein Teil des Gemeinschaftseigentums, wie z.B. Stellplätze, Werbeflächen oder Abstellräume vermietet werden. Aber auch Wohnungen oder andere Sonder- oder Teileigentumseinheiten können sich im Besitz der Eigentümergemeinschaft befinden.
Unabhängig davon, ob es sich bei dem Mietenden um einen Eigentümer, die Verwaltung oder einen Dritten handelt, sind die Erträge dem Vermögen der Wohnungseigentümergemeinschaft zuzuführen. Diese Erträge können dann zu einer Kostenminderung in der Hausgeldabrechnung führen oder alternativ der Erhaltungsrücklage zugeführt werden.
Die nachfolgenden Beiträge stellen die Erträge als Kostenminderung in der Hausgeldabrechnung dar.
Für die buchhalterische Darstellung in Immoware24 gibt es mehrere Möglichkeiten:
(1) keine Betriebskostenabrechnung und kein SEPA-Lastschrifteinzug der Miete erforderlich WEG vermietet (ohne Lastschrifteinzug und ohne BKA)
(2) Betriebskostenabrechnung/Heizkostenabrechnung soll erstellt und/oder die Miete soll per SEPA-Lastschrifteinzug eingezogen werden WEG vermietet (mit Lastschrifteinzug / BKA)
Darstellung in der Hausgeldabrechnung
Die Mieteinnahmen werden in der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung systemseitig als "nicht umlagefähig (Mieter)" unter "Sonstige" ausgewiesen:
Innerhalb er Einzelabrechnung erfolgt die kostenmindernde Umlage der Erträge gemäß der Konteneinstellung.
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