Die Aktivierung der SE-Verwaltung kann nur in Objekten der Verwaltungsart "WEG mit SE-Verwaltung" vorgenommen werden. Umwandlung WEG-Objekt in WEG mit SE-Verwaltung
In diesen Objekten kann zusätzlich zum Buchungskreis der WE-Gemeinschaft die Mietenbuchhaltung durchgeführt werden.
Bevor die SE-Verwaltung aktiviert wird, müssen am Adressbuchkontakt des Eigentümers sein individuelles Mietbankkonto oder am Verwalterkontakt ein Sammel-Mietbankkonto für mehrere Eigentümer zur Erfassung der Mieteingänge gespeichert sein.
Außerdem wird zur Ausschüttung der Mieteinnahmen ein privates Bankkonto des Eigentümers benötigt, welches ebenfalls im Adressbuchkontakt des Eigentümers hinzugefügt werden muss.
Hinterlegen eines Bankkontos im Adressbuch
Zur Aktivierung der Sondereigentumsverwaltung für einen oder mehrere Eigentümer muss im geöffneten Objekt im Objektmenü "Eigentümer" nach Markieren des betreffenden Eigentümers der Reiter "Einstellungen zur SEV" ausgewählt werden:
Über den Button in der Fußzeile öffnet sich die Maske zur Bearbeitung.
Zu Beginn der Eingaben kann die entsprechende Verwaltervollmacht in die Einstellungen zur SEV hinzugefügt werden. Das Dokument muss vorher entsprechend ins DMS hochgeladen worden sein.
Als Gültigkeitsdatum wird automatisch der Beginn der Eigentümerschaft angezeigt. Dieses Datum kann angepasst werden. Mieteinnahmen können erst ab Datum des Beginns der SE-Verwaltung nachgebucht oder BK-Abrechnungen erstellt werden.
Der Haken in der Checkbox "Miete vom Verwalter vereinnahmen" ist essenziell für ein funktionierendes Mietinkasso. Soll die Mietenbuchhaltung für diese Einheit durchgeführt werden, so muss der Haken zwingend gesetzt werden.
Nachfolgend können noch die Verwaltergebühr mit entsprechender Fälligkeit eingetragen werden. Diese Daten werden bei der Generierung der "autom. Rechn.: SE-Verwaltergebühr" berücksichtigt.
Anschließend müssen sowohl das Privatbankkonto als auch das Mietkonto des Eigentümers aus dem Adressbuchkontakt ausgewählt werden.
Mit Speichern der Eingaben werden automatisch ein ET-Wertkonto und ein Haupt-Debitorenkonto generiert. Dabei handelt es sich um systemrelevante Konten, die nicht angepasst/ geändert werden sollten.
Der Status der SE-Verwaltung wird je nach Einstellungen zur SEV an den Eigentümern farblich dargestellt:
Für diesen Eigentümer wurde die SE-Verwaltung mit Mietinkasso aktiviert. Die Mietenbuchhaltung kann durchgeführt werden, BK-Abrechnungen können erstellt werden.
Für diesen Eigentümer wurde die SE-Verwaltung ohne Mietinkasso aktiviert. Es können keine Buchungen hinsichtlich der Mieteinnahmen vorgenommen werden. Eine BK-Abrechnung kann jedoch erstellt werden.
Die SEV-Periode wurde beendet. Die Mietenbuchhaltung kann nicht nach Ende der SE-Verwaltung durchgeführt werden. Eine BK-Abrechnung kann jedoch für die Mieter erstellt werden.
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