Zur Erfassung einer monatlichen Zahlung für die Erhaltungsrücklage ist es notwendig, im Objekt eine Rücklagenposition anzulegen.
Voraussetzung dafür ist das Hinzufügen eines Rücklagenkontos im Adressbuchkontakt der WE-Gemeinschaft. Hinterlegen eines Bankkontos im Adressbuch
Hinweis: In einigen Gemeinschaften ist es üblich - wenn auch nicht von uns zu empfehlen - dass die Rücklagen auf dem WEG-Konto eingehen und dort auch belassen werden. Auch wenn es wie in diesem Fall nur ein tatsächliches Objektbankkonto gibt, muss für die buchhalterische Erfassung der Rücklage ein fiktives Bankkonto im Adressbuchkontakt angelegt und als Objektbankkonto mit dem Objekt verknüpft werden. Hinzufügen eines Objektbankkontos
Nachdem die Konten aus dem Adressbuchkontakt der Gemeinschaft dem Objekt als Objektbankkonten hinzugefügt wurden, muss eine Rücklagenposition im betreffenden Menüpunkt angelegt werden:
Die buchhalterisch notwendigen Pflichtfelder sind bereits ausgefüllt und sollten nicht verändert werden. Es muss nun noch ein Name für die Rücklage vergeben werden:
Außerdem muss das korrekte Objektbankkonto als aktives Bestandskonto ausgewählt werden:
Weitere Rücklagenpositionen sind über das in der Fußzeile problemlos hinzuzufügen.
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