Sollte einem Verwalter von einen oder mehreren Eigentümern eines WEG- Objektes die Verwaltung deren Sondereigentums übertragen worden sein, so ist es im Rahmen einer vollständigen Buchhaltung notwendig, das bestehende Objekt der WEG-Verwaltung in ein Objekt der Verwaltungsart "WEG mit SE-Verwaltung" umzuwandeln.
Dies kann problemlos im Objektmenü über die Auswahl der entsprechenden Funktion erfolgen:
Durch die Umstellung der Verwaltungsart werden die Debitorenkonten der Eigentümer angepasst:
Zu Nachweiszwecken sollte diese Übersicht der Anpassung im DMS gespeichert werden. Einige Eigentümer könnten diesbezüglich Nachfragen haben, wenn in Folge-Abrechnungen oder iBuchungstext der Hausgeldlastschriften abweichende Debitorenkontonummern aufgeführt werden.
Die Umbenennung der Debitorenkonten ist jedoch im Rahmen der Implementierung der zusätzlichen Mietenbuchhaltung zwingend notwendig und kann nicht vermieden werden.
Über den Button in der Fußzeile muss die SEV bestätigt werden.
Nach der Umwandlung in ein WEG mit SEV-Objekt müssen noch an den Abrechnungsrelevanten Kostenkonten die Umlageschlüssel für die Mieter hinzugefügt werden.
Die Aktivierung der SEV-Eigenschaften kann nun für die Eigentümer vorgenommen werden. Aktivieren der SE-Verwaltung in einem WEG-Objekt
Es können nun die Mietverhältnisse angelegt werden. Mietverträge hinzufügen
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