Ist im Mietvertrag eine Klausel zur Übernahme von Kleinreparaturen vereinbart, sollten die Kosten bei einer entsprechenden Reparatur in der Buchhaltung erfasst und dem Mieter weiterbelastet werden.
Zur besseren Transparenz der Kosten, bietet es sich in diesem Zusammenhang an, ein neues Kostenkonto anzulegen. Hinzufügen zusätzlicher Kostenkonten im Objekt
Danach erfolgt die Buchung der Rechnung des Dienstleisters/ Handwerkers:
Die Weiterbelastung an den Mieter erfolgt in Form einer manuellen Sollstellung. Dafür muss vorher ein neues Ertragskonto angelegt werden. Hinzufügen zusätzlicher Einnahmekonten im Objekt
In der manuellen Sollstellung werden das neue Ertragskonto und der betreffende Mieter ausgewählt:
Die offenen Posten (Rechnung und Sollstellung) müssen durch entsprechende Zahlungen ausgeglichen werden: Überweisung der Rechnung an den Kreditor durch den Verwalter und Begleichung der offenen Forderung durch den Mieter an den Verwalter.
In der Einnahme-Überschuss-Rechnung sind über diesen Weg sowohl die Kosten der Mieterbelastung als auch die entsprechenden Einnahmen aus Mieterbelastung ersichtlich.
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