Rücklagenfinanzierte Kosten sind grundsätzlich nicht für die Verteilung relevant und daher kein Teil der Hausgeldabrechnung. Wenn Sie jedoch ausdrücklich rücklagenfinanzierte Kosten in der Hausgeldabrechnung ausweisen möchten, die durch eine Entnahme aus der Rücklage ausgeglichen werden, ist dies durch eine angepasstes Vorgehen möglich.
Konten anlegen
Ertragskonto anlegen
1. Navigieren Sie den Menüpunkt "Konten".
2. Klicken Sie auf den Button "hinzufügen".
3. Füllen Sie das Formular aus. Achten Sie darauf, dass die Verteilung in der Hausgeldabrechnung dem Umlageschlüssel der Rücklage folgt.
4. Bestätigen Sie mit „speichern“.
RL-Kostenkonto anlegen
1. Navigieren Sie den Menüpunkt "Rücklagen".
2. Wählen Sie die entsprechende Rücklage aus.
3. Klicken Sie auf den Button "bearbeiten".
4. Fügen Sie unter „Kostenkonten“ ein neues Konto hinzu (+).
5. Vergeben Sie eine Konto-Nr. und einen Kontonamen
6. Bestätigen Sie mit „speichern“.
Entnahme buchen
1. Öffnen Sie auf den Menüpunkt "Buchungen"
2. Erstellen Sie eine neue benutzerdefinierte Buchung
3. Füllen Sie das Formular entsprechend aus. Verwenden Sie als Soll-Konto das angelegte RL-Kostenkonto und als Haben-Konto das angelegte Ertragskonto.
4. Schließen Sie mit „speichern“ ab.
Diese Buchung führt in der Hausgeldabrechnung zu einem Ertrag, der kostenmindernd wirkt und somit etwaige rücklagenfinanzierte Kosten in der Abrechnung neutralisiert.
In der Soll-/Ist-Rücklage wirkt sich die Buchung als erwartete Entnahme aus. Beachten Sie, dass der Betrag ebenso vom passiven Bestandskonto der Rücklage abgezogen werden muss (Buchungsassistent: Entnahme).
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